Winterstart 2026

Jan 2026

‍Winterstart 2026: neue Bedingungen und Kilometerabgabe

Das Jahr 2026 hat mit einem richtigen Winter begonnen. Viel Schnee, schwierige Straßenverhältnisse und damit auch ein guter Zeitpunkt, um einmal über die Rahmenbedingungen nachzudenken, unter denen wir unsere Arbeit verrichten.

In dieser ruhigen Winterzeit haben wir uns mit den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Branchenverbands Vereniging Verticaal Transport (VVT) befasst. Diese Bedingungen wurden angepasst und gelten für die gesamte Branche. Um den Überblick zu behalten, haben wir intern die wichtigsten Änderungen aufgelistet, damit wir in der Praxis korrekt und transparent damit arbeiten können.

Kilometerabgabe für mobile Hebekräne
Neben
diesen vertraglichen Änderungen steht uns 2026 noch eine weitere wichtige Entwicklung bevor: die Einführung der Lkw-Maut.
Zum 1. Juli 2026 führt die niederländische Regierung diese Kilometerabgabe ein für:

* Transportfahrzeuge
* Mobile Kräne

Die Abgabe gilt für fast alle Autobahnen und für eine Vielzahl von Provinz- und Gemeindestraßen. Es handelt sich um eine obligatorische Maßnahme, die den gesamten Transport- und Hebesektor betrifft.

Was bedeutet das in der Praxis?
‍Wir sind derzeit dabei, diegenauen Kosten und Auswirkungen so sorgfältig wie möglich zu ermitteln. Sobald hier mehr Klarheit herrscht, werden diese Kosten – gemäß den branchenweiten Vorschriften – weiterberechnet. Selbstverständlich legen wir dabei Wert auf Transparenz und zeitnahe Kommunikation gegenüber unseren Auftraggebern.

Weitere Hintergrundinformationen zu dieser Regelung finden Sie beim Branchenverband:
https://www.verticaaltransport.nl/actueel/nieuws/artikel.aspx?item=27

Die neuen Bedingungen finden Sie hier, sowohl auf Niederländisch als auch auf Englisch.
https://www.kuiphuis.nl/algemene-voorwaarden


Haben Sie Fragen dazu, was diese Entwicklungen für Ihr Projekt oder Ihre Planung bedeuten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir denken gerne mit Ihnen mit.



Die wichtigsten Unterschiede zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen VVT 2010 und der neuesten Version 2025
1. Struktur und Gliederung

Version 2010:
Bestehend aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Geschäftsbedingungen (I: Vermietung von Material/Personal, II: Transport, III: Lagerung/Umschlag).
Version 2025:
Gleiche Grundstruktur, jedoch erweitert um weitere Definitionen und Erläuterungen zu digitaler Kommunikation, Haftung und Versicherungen.

2. Definitionen

Neu im Jahr 2025: Hinzufügung von Begriffen wie:
„Projektdauer”, „Änderungsaufträge”, „Vertragspreis”.
Stärkere Betonung digitaler Dokumente und elektronischer Kommunikation.

3. Anwendbarkeit und Rangfolge

Version 2010:
Allgemeine Geschäftsbedingungen galten als Standard, Sonderbedingungen hatten bei Konflikten Vorrang.
Version 2025:
Gleiches Prinzip, jedoch ausdrücklich hinzugefügt, dass immer die aktuellste Version gilt und dass die digitale Veröffentlichung auf der VVT-Website maßgeblich ist.

4. Haftung und Versicherung

Version 2010:
Allgemeine Bestimmung, dass der Auftragnehmer für Schäden haftet, die durch eigene Fehler verursacht wurden.

Version 2025:
Ausführlichere Klauseln zu
Haftungsbeschränkung (z. B. max. Rechnungswert oder bestimmter Betrag).
Obligatorische Versicherung für Schäden durch Kräne und Hebezeuge. Ausschluss indirekter Schäden (z. B. Folgeschäden, Gewinnausfall).

5. Zahlungsbedingungen

Version 2010:
Zahlungsfrist in der Regel 30 Tage.

Version 2025:
Weiterhin 30 Tage, jedoch nun ausdrücklich ohne Verrechnung oder Aussetzung und mit strengeren Zins- und Inkassobestimmungen bei verspäteter Zahlung.

6. Änderungsaufträge und Mehrarbeit

Neu im Jahr 2025:
Klare Regelung für Änderungsaufträge (zusätzliche Kosten, Bedingungen, schriftliche Bestätigung).

7. Digitalisierung und Kommunikation

Neu im Jahr 2025:
Anerkennung von digitalen Signaturen, elektronischer Kommunikation und Online-Veröffentlichung von Bedingungen als rechtsgültig.

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